Ausstellungsordnung
Auszug aus der Ausstellungsordnung des ACI e.V.
Maßgeblich ist die Ausstellungsordnung der ACI e.V. mit Sitz in Buchen Odenwald. Jeder Hund muss mindestens 4 Wochen vor der Ausstellung gegen Tollwut geimpft sein. Diese Impfung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Der Impfpass ist beim Eintritt in das Ausstellungsgelände vorzulegen.
Das Verteilen und Anbringen von Werbung aller Art ist im
Ausstellungsgelände (inkl. Parkplätze) untersagt, bzw. bedarf der
ausdrücklichen Genehmigung der Ausstellungsleitung.
Wichtiger Hinweis an alle Aussteller!
Verunreinigungen auf dem gesamten Ausstellungsgelände sind vom
Hundebesitzer sofort zu beseitigen!
Für Ihr Verständnis im Voraus besten Dank!


